Prüfbescheinigung

Am Ende der Dichtheitsprüfung und eventuell notwendigen Sanierungen steht die Prüfbescheinigung.

Wir als spezialisierter Fachbetrieb mit mehr als 30 Jahren Erfahrung erbringen für Sie alle notwendigen Dienstleistungen, die der Gesetzgeber zur Erfüllung der Aufage nach LWG § 61a vorschreibt. Auch im Versicherungsfall übernehmen wir für Sie die Sachbearbeitung und Abwicklung. Mit einer ausführlichen Beratung vor Ort sind wir in allen Fragen für Sie kompetenter Ansprechpartner. Bei Feststellung eines Schadens erarbeiten wir ein individuelles Sanierungskonzept, um eine schnelle und kostenbewusste Lösung zu erstellen.

Vertrauen Sie unserem Fachwissen und unserer technischen Ausstattung, die den neuesten Standards entspricht! Gerne stehen wir für weitere Informationen jederzeit zur Verfügung.